Dipl. Psych. Dorothee Koken
Psychologische Psychotherapeutin

Formales

Gesetzlich Versicherte:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zunächst die Kosten für bis zu fünf sogenannte Probesitzungen. Diese Sitzungen dienen dazu, sich kennenzulernen und zu prüfen, ob bei Ihrem Krankheitsbild, eine Verhaltenstherapie angezeigt ist. Wenn die Indikation für eine Verhaltenstherapie besteht, kann ein Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. Sie brauchen lediglich Ihre Versichertenkarte mitzubringen.

Privat- und Beihilfeversicherte:

Wenn Sie privat krankenversichert oder beihilfeberechtigt sind, übernimmt Ihre Beihilfestelle / Versicherung in der Regel die Kosten der Behandlung. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vor Therapiebeginn, nach dem genauen Umfang und den Beantragungsmodalitäten für eine Verhaltenstherapie bei Ihrer Krankenkasse.

Selbstzahler:

Wenn Sie die Kosten Ihrer Behandlung selbst tragen, stelle ich Ihnen Gebühren in Höhe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für psychotherapeutische Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in Rechnung.

Ich weise darauf hin, dass die Inanspruchnahme von Supervisionsleitungen häufig steuerrechtlich geltend gemacht werden kann.